Das Small Grants Programme der DGA


Update (Juni 2021):
Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Die Deutsche Gesellschaft für Asienkunde e. V. fördert regelmäßig kleinere wissenschaftliche Vorhaben und andere förderfähige Aktivitäten ihrer Mitglieder bis zu einer maximalen Summe von jeweils 1.000 €.
Anträge auf Förderung können ab sofort bis 15.09.2021 per E-Mail in der Geschäftsstelle eingereicht werden und bedürfen keiner spezifischen Form (Einzelheiten siehe unten und Anhang). Die Begutachtung erfolgt anonymisiert durch die wissenschaftlichen Beiräte und den Vorstand. Die Bewilligungen erfolgen zum 30.11.2021; die bewilligten Mittel stehen erfolgreichen Antragsteller*innen dann bis zum 31.07.2022 zum Abruf zur Verfügung.
Hier die wichtigsten Eckdaten:
Antragsberechtigt sind
alle Mitglieder der DGA nach einer kontinuierlichen Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren.
Gefördert werden
individuelle akademische Aktivitäten im Einklang mit dem Vereinszweck; insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) Aktivitäten
- zur Sammlung, Erhebung, Analyse oder Präsentation von Forschungsdaten,
- zur Beschaffung von Daten oder für den Zugang zu Quellen,
- zur Organisation von Konferenzen und Panels auf internationalen Konferenzen,
- zur Exploration von Forschungsthemen und internationalen Forschungskooperationen,
- zur Präsentation von Forschungsergebnissen auf internationalen Konferenzen,
- zur professionellen Übersetzung eigener Werke zur Publikation in asiatischen Sprachen
- zum Wissenstransfer in die allgemeine Öffentlichkeit.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Der Ankauf von Literatur, Arbeitsmaterialien, Software etc.; Vervielfältigungs- und Fotokopierkosten; Publikationsgebühren (processing fees), Freikauf von Publikationen für Open Access, Übersetzungen und Copy Editing eigener Publikationen in nicht-asiatische Sprachen, Lehre oder Lehrvertretung, Honorierung von Interviewpartner*innen etc.
Notwendige Bestandteile jedes Antrags sind
- Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer der/des Antragsteller*in
- Akademischer Kurzlebenslauf: Max. 150 Wörter
- Bezeichnung der zu fördernden Aktivität
- Beschreibung der Aktivität (Fragestellung, ggf. theoretischer Bezug, Methoden, Vorarbeiten, erwartete Ergebnisse) und ggf. des größeren Kontexts (Forschungsarbeit, Projekt etc.)
- Begründung für den Förderungswunsch (Relevanz für den/die Antragsteller/in / die DGA / die Asienwissenschaften): Max. 500 Wörter
- Budget und Zeitplan (mit Begründung und Angaben zum Gesamtbudget, falls Teilförderung beantragt wird): Max. 300 Wörter
- unterstützende Dokumente (als PDF): Max. drei Seiten
Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrags, nimmt aber keine formale oder inhaltliche Prüfung vor. Die Geschäftsstelle ist nicht befugt, Mitglieder in Fragen der Antragstellung zu beraten.