Noch einmal: Das neue chinesische Ehe- und FamiliengesetzJoachim Sundmacher
ASIEN – Nr. 13 (1984) pp. 87–93
Das (alte) Ehegesetz von 19501 war Ausdruck und Grundlage der Umformung des chinesischen Familiensystems. Hinsichtlich seiner Bedeutung wurde dieses Gesetz mit der Bodenreform verglichen, von Mao sogar als das wichtigste Gesetz neben der Verfassung bezeichnet. Die Verwirklichung des Gesetzes, dessen erklärtes Ziel die Aufhebung des feudalistischen Familiensystems war (Art.l S.l alt), wird unterschiedlich bewertet: Mit dem Hinweis auf das nahezu vollständige Verschwinden von Konkubinat, Bigamie und des Aufziehens einer Kinderbraut (tong-yang-xi) wird als Erfolg bezeichnet, was im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Ehefreiheit – insbesondere der Freiheit der Partnerwahl – als „ernüchternd“ eingeschätzt wird.









