Die Deutsche Gesellschaft für Asienkunde e. V. fördert regelmäßig kleinere wissenschaftliche Vorhaben und andere förderfähige Aktivitäten ihrer Mitglieder bis zu einer maximalen Summe von jeweils 1.000 €.

Anträge auf Förderung können ab sofort bis 15.09.2025 per Webformular in der Geschäftsstelle eingereicht werden. Die Begutachtung erfolgt anonymisiert durch die wissenschaftlichen Beiräte und den Vorstand. Die Bewilligungen erfolgen zum 30.11.2025. Der Abruf der bewilligten Fördersumme muss durch formlose Mitteilung der erfolgreichen Antragssteller:innen an die Geschäftsstelle bis spätestens 30.07.2026 des der Förderentscheidung folgenden Jahres erfolgen; die Auszahlung der abgerufenen Mittel muss bis zum 30.10.2026 erfolgen.

Hier die wichtigsten Eckdaten:

Antragsberechtigt sind

alle Mitglieder der DGA nach einer kontinuierlichen Mitgliedschaft von mindestens zwei Jahren.

Gefördert werden

individuelle akademische Aktivitäten im Einklang mit dem Vereinszweck; insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) Aktivitäten

  1. zur Sammlung, Erhebung, Analyse oder Präsentation von Forschungsdaten,
  2. zur Beschaffung von Daten oder für den Zugang zu Quellen,
  3. zur Organisation von Konferenzen und Panels auf internationalen Konferenzen,
  4. zur Exploration von Forschungsthemen und internationalen Forschungskooperationen,
  5. zur Präsentation von Forschungsergebnissen auf internationalen Konferenzen,
  6. zur professionellen Übersetzung eigener Werke zur Publikation in asiatischen Sprachen
  7. zum Wissenstransfer in die allgemeine Öffentlichkeit.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Der Ankauf von Literatur, Arbeitsmaterialien, Software etc.; Vervielfältigungs- und Fotokopierkosten; Publikationsgebühren (processing fees), Freikauf von Publikationen für Open Access, Übersetzungen und Copy Editing eigener Publikationen in nicht-asiatische Sprachen, Lehre oder Lehrvertretung, Honorierung von Interviewpartner*innen etc.

Antragseinreichung

Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich über unser Antragsformular ein.

Die Geschäftsstelle bestätigt den Eingang des Antrags, nimmt aber keine formale oder inhaltliche Prüfung vor. Die Geschäftsstelle ist nicht befugt, Mitglieder in Fragen der Antragstellung zu beraten.

Alle Informationen zum Small Grants Programme (PDF)