Die Rechtsbeziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den ASEAN-StaatenOtto Wulff
ASIEN – Nr. 14 (1985) pp. 58–70
Entwicklung der ASEAN seit ihrer Gründung 1967. Wirtschaftliche und politische Kooperation unter den ASEAN-Staaten seit der ersten Gipfel-Konferenz der Staats- und Regierungschefs dieser Länder auf Bali im Februar 1976. Jedoch ist ASEAN ein Staatenbund, der im Gegensatz zur EG keine eigene Völkerrechtssubjektivität besitzt. Das zentrale ASEAN-Sekretariat besitzt keine Vollmacht, für den Verband rechtsverbindlich zu handeln. Aussichten für die Verlängerung des am 7. März 1980 auf fünf Jahre zwischen der ASEAN und der EG geschlossenen Kooperationsabkommens über 1985 hinaus.












